Antragsveranlagung

Eine steuerliche
Veranlagung umfasst das förmliche Verfahren beim Finanzamt von der Abgabe einer
Steuererklärung bis zum Erlass des Steuerbescheids, d. h. zur Steuerfestsetzung.
Arbeitnehmer können in jedem Fall eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Diese
Antragsveranlagung ist an die Stelle des Lohnsteuerjahresausgleichs getreten. Sinnvoll ist
eine Antragsveranlagung nur dann, wenn zuviel Lohnsteuer einbehalten worden ist, die
zurückerstattet werden soll. Unabhängig davon ist der Lohnsteuerjahresausgleich durch
den Arbeitgeber, der unter bestimmten Voraussetzungen für seine Arbeitnehmer am Ende des
Jahres die Lohnsteuer auf Basis der Lohnsteuerjahrestabelle berechnet.

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