Cross-Border Leasing

Sonderform des Leasing, d.
h. dem Vermieten von Gegenständen im Außenhandel (cross-border = grenzüberschreitend).
Da die steuerliche Zurechnung des Leasinggegenstandes länderspezifisch unterschiedlich
sein kann, lassen sich durch Cross-Border Leasing evtl. steuerliche Vergünstigungen
dadurch erzielen, dass sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber den Leasinggegenstand
abschreiben können. Die steuerlichen Vergünstigungen in einem Land können außerdem in
vergünstigten Leasingraten an den Partner weitergegeben werden (tax-based leasing). Im
Rahmen des Cross-Border Leasing kommt insbesondere auch das Sale and lease back-Verfahren
zur Anwendung. Sofern Leasinggeber und -nehmer dem gleichen Konzern angehören und z. B.
eine deutsche Muttergesellschaft der ausländischen Tochtergesellschaft Gegenstände
vermietet, wird von Intercompany Leasing gesprochen. Cross-Border Leasingverträge werden
zudem durch die Hermes-Kreditversicherungs AG oder deren Äquivalent C & L Deutsche
Revision abgesichert. Insbesondere diese zunehmende Bereitschaft zur Absicherung von
Leasingverträgen ließ das Marktvolumen von Cross-Border Leasingverträgen in den letzten
Jahren stark ansteigen.

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