Das Carnet ATA gehört
zu den internationalen Zollverfahren und dient der Erleichterung bei der vorübergehenden
Verwendung bestimmter Waren sowie als Versandpapier. Rechtsgrundlage des Verfahrens ist
das Zollübereinkommen vom 6. Dezember 1961 für die vorübergehende Einfuhr von
Waren. In den Teilnehmerstaaten des Übereinkommens werden die Carnets von den Industrie-
und Handelskammern ausgegeben, die einer Bürgschaftskette der internationalen
Handelskammer (ICC) in Paris angehören. In Deutschland sind die Industrie- und
Handelskammern für die Ausgabe der Carnets zuständig. Zollbürge ist der Deutsche
Industrie- und Handelstag (DIHT) in Bonn.
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