Angabe der Konten in
bestimmter Form, auf denen ein Geschäftsvorfall im Rahmen der doppelten Buchführung
erfasst wird. Üblich ist die Nennung der Sollbuchung an erster und der Habenbuchung an
zweiter Stelle. Z.B. lautet der Buchungssatz beim Barkauf einer Maschine: "Per
Maschine an Kasse", wobei mit "per" die Sollbuchung und mit "an"
die Habenbuchung charakterisiert werden. Die Bezeichnung "per" wird zum Teil
auch weggelassen. Mitunter wird anstelle von "an" auch ein Schrägstrich (/)
gesetzt. Soweit mehr als zwei Konten auf einer Seite angesprochen werden, führt dies zu
sog. zusammengesetzten Buchungssätzen. Bei der doppelten Buchführung muss aber dennoch
der Betrag aller Sollbuchungen und aller Habenbuchungen übereinstimmen. Wann ein
Geschäftsvorfall im Soll und wann im Haben zu buchen ist, hängt von der Kontenart ab.
Bei einem Aktivkonto (Passivkonto) werden der Anfangsbestand und die Zugänge auf der
Soll-Seite (Haben-Seite) und die Abgänge auf der Haben-Seite (Soll-Seite) erfasst. Bei
Erfolgskonten werden die Aufwendungen im Soll und Erträge im Haben gebucht. Gemäß den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Dokumentation sind die Buchungssätze klar und
übersichtlich in der Buchhaltung festzuhalten.
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