Betriebe decken durch ihre
erstellten Güter den Bedarf von Güternachfragern. Je nachdem, ob die Betriebe fremden
Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich
der Anteilseigner lassen sich private oder öffentliche Betriebe unterscheiden. Je nach
Art der erzeugten Leistung können Sach- oder Dienstleistungsbetriebe getrennt werden.
Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang von primärem, sekundärem und tertiärem
Sektor gesprochen. Betriebe lassen sich weiterhin nach der Branche, der Rechtsform oder
der Größe einteilen. Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem
Bilanzrichtliniengesetz rechtlich geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von
Publizitätspflichten. Nach dem vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich
personal- oder anlagen- bzw. kapitalintensive Betriebe unterscheiden.
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