Spielbankabgabe

Was wird besteuert?

Die Spielbankabgabe ist eine Steuer besonderer Art, die von den Spielbankunternehmern an Stelle der sonst anfallenden Einzelsteuern zu entrichten ist.

Wer zahlt die Steuer?

Die Steuer ist vom Betreiber einer öffentlichen Spielbank zu entrichten.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Spielbankabgabe wird vom Bruttospielertrag berechnet, d. h. von dem täglichen Saldo aus den Einsätzen und Gewinnen der Spieler. Sie beträgt in der Regel 80 Prozent der Bruttospielerträge.

Wie lautet die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage für die Spielbankabgabe ist teilweise die Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938 (RGBl I S. 955). Außerdem gelten die Spielbankgesetze der Länder.

Wer erhebt diese Steuer?

Die Spielbankabgabe wird von den Spielbanken an die von den zuständigen Landesbehörden bestimmten Kassen abgeführt. Das Verfahren konnte sehr einfach gestaltet werden, da der Spielbetrieb ständig steuerlich überwacht wird.

Wie hat sich die Steuer entwickelt?

Die fiskalische Nutzbarmachung des Spielbetriebs geht in Deutschland auf die Blütezeit der mittelalterlichen Städte zurück. In Frankfurt a. M. z. B. bestand zwischen 1390 und 1463 eine Würfelspielbank, deren Erträge unmittelbar in die Stadtkasse flossen. In Nürnberg soll es 3.600 abgabepflichtige „Spielbretter“ gegeben haben. Nach der Haushaltsrechnung von Schwäbisch Hall machte die „Abgabe für das Spiel“ 1422/23 rund 10 Prozent der städtischen Einnahmen aus. 1873 wurden die Spielbanken im deutschen Reichsgebiet verboten, ihre Errichtung jedoch durch Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 unter bestimmten Bedingungen wieder zugelassen. Die Besteuerung wurde in einfachster Weise durch die Einführung einer pauschalen Spielbankabgabe geregelt, die für den Betrieb der Spielbanken sowohl die Steuern von Einkommen, Vermögen und Umsatz als auch die Lotteriesteuer und die Gesellschaftsteuer abgilt.

Das Aufkommen der Spielbankabgabe steht heute den Ländern zu. Das Aufkommen betrug 2001 731,9 Mio. EUR.

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