Häufig wird die
Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Dabei ergibt sich
das Problem, dass Produktion und Verkauf innerhalb einer Abrechnungsperiode selten
übereinstimmen. Deshalb müssen die Bestandsveränderungen bei Anwendung des
Gesamtkostenverfahrens berücksichtigt werden. So beziehen sich z.B. bei
Bestandserhöhungen die Kosten auf die gesamte produzierte Menge, die Umsatzerlöse jedoch
nur auf die verkaufte Menge. Kompensieren lässt sich dies durch die Bewertung der
Bestandszunahme zu Herstellungskosten und ihre Verbuchung als Leistung.
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