Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Obwohl in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, besteht die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO). Durch die Beantragung des Gewerbescheines wird die Behörde über Zahl und Art der in ihrem Bezirk ansässigen Gewerbebetriebe unterrichtet und soll dadurch eine wirksame Überwachung gewährleisten.

Anzuzeigen ist der stehende Geschäftsbetrieb. Darunter ist – im Unterschied zum Reisegewerbe – der Betrieb von einer festen Geschäftseinrichtung aus zu verstehen. Anzeigepflichtig ist neben der Neuerrichtung eines Unternehmens auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs und der Eintritt als geschäftsführende Gesellschafterin in eine Personengesellschaft.

Als Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung gilt das Datum, an dem Sie tatsächlich mit Ihrem Gewerbe beginnen, z. B. Ihr Geschäft eröffnen, einen Betrieb übernehmen oder mit der Akquisition anfangen. Noch nicht anzeigepflichtig sind wirtschaftliche Vorbereitungshandlungen, wie z.B. die Suche nach einem geeigneten Geschäftslokal oder die Aufnahme von Lieferanten- und Kundenverbindungen.

Eine Kopie Ihrer Gewerbeanzeige geht an folgende Behörden und Institutionen:

Falls sich das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft nicht innerhalb von 6 Wochen nach Ihrer Gewerbeanzeige mit Ihnen in Verbindung setzen, sollten Sie selbst Kontakt aufnehmen, um möglicherweise auftretende Fragen im Vorfeld klären zu können.

Wo melde ich das Gewerbe an?

Der Beginn Ihres Gewerbes ist bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung (Gewerbeamt) anzumelden.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanzeige ist gebührenpflichtig. In der Regel wird ein Betrag zwischen 11,00 und 45,00 Euro erhoben.

Was benötige ich zur Gewerbeanmeldung?

Ihren Gewerbebeginn sollten Sie persönlich anzeigen und dazu Ihren Personalausweis bzw. Pass mitbringen und – sofern dies erforderlich ist – besondere Erlaubnisurkunden, z. B. die Handwerkskarte. Falls Sie sich bei der Anmeldung Ihres Unternehmens vertreten lassen möchten, müssen Sie der bzw. dem Beauftragten eine schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis mitgeben

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