Die Berufsgenossenschaften
sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Unternehmen, die Mitarbeiter
beschäftigen, besteht Zwangsmitgliedschaft. Allerdings können auch Unternehmer, die
keine Mitarbeiter beschäftigen, bei der Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung
abschließen. Sie genießen dann einen Versicherungsschutz, der über das übliche Angebot
der Versicherungsgesellschaften hinausgeht. Neben der Unfallversicherung haben die
Berufsgenossenschaften die Aufgabe, betriebliche Unfälle so gut wie möglich zu verhüten
und erlassen zu diesem Zweck Vorschriften bezüglich Einrichtungen und Maßnahmen der
Arbeitgeber. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Aufsichtsbeamten der
Berufsgenossenschaften überprüft.
Für die Anmeldung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft gibt es kein
Formular. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Datum des Beginns der selbständigen Tätigkeit
- Art der Tätigkeit
- Angabe, ob zur Zeit der Anmeldung Arbeitnehmer beschäftigt werden
Vielfach kennt der Unternehmensgründer die für ihn fachlich zuständige
Berufsgenossenschaft aus früheren Tätigkeiten. Auskunft, welche Berufsgenossenschaft
zuständig ist, geben die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
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