Arbeiter

Arbeiter im Sinne des § 6
BetrVG sind Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigter, die
eine arbeiterrentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, auch wenn sie nicht
versicherungspflichtig sind. Als Arbeiter gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten,
die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
Aus der Einordnung in die Kategorie Arbeiter bzw. Angestellter ergibt sich die
Zuständigkeit des Rentenversicherungsträger.
Arbeiter werden, sofern sie versicherungspflichtig sind, Mitglied in der
Landesversicherungsanstalt für Arbeiter (LVA), während Angestellte bei der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) versichert sind.

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