Startseite » Lexikon-Einträge » A » Amtlicher MarktAmtlicher MarktIm Gegensatz zum "Freiverkehr" oder dem sog. "Geregelten Markt" ist der Amtliche Markt der Markt, an welchem nur amtlich notierte Wertpapiere gehandelt werden.Weiterführende Inhalte:MarktAmtlicher HandelAmtlicher Makler Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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