Altersentlastungsbetrag

Arbeitnehmer, die bis zum
Ende des Vorjahrs das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen
Altersentlastungsbetrag. Dieser beträgt 40 % des Arbeitslohns, der aus einer aktiven
Berufstätigkeit bezogen wird, höchstens 1.908 EUR jährlich ( ). Es handelt sich um einen
Freibetrag der sich lediglich steuerrechtlich auswirkt.

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