Bei den Namensaktien gilt
derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch
mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
Bei den Namensaktien gilt
derjenige als Aktionär, welcher in einem besonderen Aktienregister, dem sog. Aktienbuch
mit Namen, Wohnort und Beruf registriert ist.
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