aus dem Augenblick heraus
entstanden; extra für diesen speziellen Anlass gemacht.
Gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WphG) sind Aktiengesellschaften
verpflichtet, kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen zu publizieren. Diese Publikationen
werden Adhoc-Meldungen genannt.
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