Wirtschaftsstrafrecht

ist der Sammelbegriff für alle
Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe
stellen; es gehört dem Nebenstrafrecht an. Das jetzt geltende Wirtschaftsstrafgesetz 1954
i.d.F. vom 3. 6. 1975 (BGBl. I 1313) stellt Einzeltatbestände auf (Preistreiberei,
Preisverstöße), enthält aber auch für seinen Geltungsbereich einheitliche Bestimmungen
über die Einziehung im Strafverfahren und die Abführung des Mehrerlöses. Das gilt
auch für bestimmte andere in §§ 1, 2 bezeichnete Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(Verstöße gegen die Sicherstellungsgesetze). Jedoch ist es nicht mehr Rahmengesetz für
andere wirtschaftsrechtliche Gesetze, die früher auf das WiStG verwiesen.

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