Das Wirtschaftsjahr bezeichnet den
Ermittlungszeitraum bei Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dieser Zeitraum umfasst in der
Regel zwölf Monate, häufig das Kalenderjahr. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
läuft das Wirtschaftsjahr dagegen regelmäßig vom 1. Juli bis zum 30. Juni des
Folgejahres. Andere Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, können mit
Zustimmung des Finanzamts ein abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen. Durch die
variable Gestaltung des Wirtschaftsjahrs wird ermöglicht, beispielsweise bei
Geschäftseröffnung oder -aufgabe einen Zins- und Liquiditätsvorteil zu erlangen. Zum
Schluss des Wirtschaftsjahrs muss jeder Kaufmann Inventar, Bilanz, Gewinn- und
-Verlust-Rechnung und eventuell einen Geschäftsbericht aufstellen.
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