Wert, zu dem ein Vermögensgegenstand am
Bilanzstichtag wieder beschafft werden könnte. Diese Wertkategorie ist insbesondere im
Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen relevant, die von den
Wiederbeschaffungswerten ausgeht, aber auch im Rahmen der Handelsbilanz, soweit im Rahmen
der Bewertung des Vorratsvermögens der niedrigere Wiederbeschaffungswert, ausgehend vom
Beschaffungsmarkt, heranzuziehen ist. Der Wiederbeschaffungswert spielt darüber hinaus im
Rahmen der verschiedenen Kapitalerhaltungstheorien eine zentrale Rolle.
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