Startseite Lexikon-Einträge W WechselprozessWechselprozessist eine Unterart des Urkundenprozesses; darin wird über Ansprüche aus Wechseln besonders rasch entschieden (§§ 602-605 ZPO Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
Antworten