i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind
Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgem. wirtschaftl. Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht
(§ 2 I UStG). Unternehmen i.S. des UStG ist die gesamte gewerbl. oder berufl. Tätigkeit
des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach kann ein Unternehmer (natürliche oder
juristische Person) zwar einkommenssteuerlich mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch
nur ein einziges Unternehmen haben. Leistungen von Betrieben desselben Unternehmers
untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.
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