Wertfindung ganzer Unternehmungen für
unterschiedliche Zwecke. Meistens sind Kauf und Verkauf von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen Anlass für eine Unternehmensbewertung. Zum Teil
verlangen auch Kreditgeber vor ihrem Engagement eine entsprechende Bewertung der
Unternehmung. Es gibt im Steuerrecht auch festgelegt Anlässe ( Hauptfeststellung,
Erbschaft- und Schenkungsteuer), für eine Unternehmensbewertung. Eine große Zahl
Unternehmensbewertungsverfahren werden in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert. Ein
täglich stattfindendes Unternehmensbewertungsverfahren ist die Börsennotierung. Im Preis
der Aktie spiegelt sich die abgezinste zukünftige Ertragserwartung eines Aktionärs
wider. Multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien, ergibt sich ein
Unternehmenswert, der auch Börsenkapitalisierung genannt wird. Betriebswirtschaftliche
Verfahren werden in Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren und gemischte Verfahren
unterschieden. Substanzwertverfahren orientieren sich am Wert der einzelnen vorhandenen
Vermögensgegenstände und ermitteln als Summe den Unternehmenswert. Die
Ertragswertverfahren stellen die größte Gruppe von Bewertungsverfahren dar und sind
betriebswirtschaftlich am besten geeignet, den "wahren" Wert des Unternehmens zu
ermitteln. Mit Hilfe von Verfahren der Investitionsrechnung werden die Unternehmenswerte
i.d.R. als Kapitalwert errechnet. Unterschiedlich sind hauptsächlich die Größen, die in
den Netto-Cash-flow eingehen. Hier sind der Gewinn, der Cash-flow, jeweils mit oder ohne
Berücksichtigung von Risikokomponenten die häufigsten Ausgangsgrößen der
Kapitalisierung. Als "Praktikerverfahren" kommt oftmals (z. B. bei Veräußerung
von Freiberuflerpraxen) ein einfaches Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes zum Zuge.
Als gemischtes Verfahren kommt insbesondere für steuerliche Zwecke das Stuttgarter
Verfahren zur Anwendung.
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