Grundsätzlich ist ein Umsatzsteuer Satz (in
Prozent) des gesetzlich gültigen Wertes anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz
(gesetzlich festgelegt) gilt im wesentlichen für folgende Branchen:
- bestimmte Bereiche der Landwirtschaft wie Viehhaltung- und Zucht
- Bücher und Zeitschriften
- Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten
- Heil- und Schwimmbäder
- kulturelle Leistungen wie Theater, Filmvorführung, Orchester und Museen
- Kunstgegenstände
- Lebensmittel Handel
- Leistungen der Zahntechniker
- orthopädische Hilfsmittel
- Sammlungsstücke
- Zirkus, Schaustellerei, Zoo
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