(engl.: Agreement on Trade-Related aspects of
Intellectual Property Rights; Übereinkommen über Handelsbeziehungen und Aspekte der
Rechte des geistigen Eigentums). Im Rahmen der Übereinkommen zur Errichtung der
Welthandelsorganisation WTO wurde auch das TRIPS vereinbart. TRIPS will einen wirksamen
und angemessenen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fördern sowie sicherstellen,
daß die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden. Die Mitgliedsstaaten
gewähren den Angehörigen der anderen Mitgliedsstaaten eine Behandlung, die nicht weniger
günstig ist als die, die sie ihren eigenen Staatsangehörigen in bezug auf den Schutz des
geistigen Eigentums gewähren. In bezug auf den Schutz des geistigen Eigentums werden
Vorteile, Vergünstigungen, Sonderrechte und Befreiungen, die von einem Mitgliedsstaat den
Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaates gewährt werden, sofort und bedingungslos den
Angehörigen aller anderen Mitgliedsstaaten gewährt. Die Berner Übereinkunft und die
Pariser Übereinkunft bleiben durch das TRIPS unberührt. Das TRIPS trat für die
Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1995 in Kraft.
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