Angelsächsische Bezeichnung für einen
Teilbereich der finanzwirtschaftlichen Aufgaben in einer Unternehmung. Im einzelnen
umfasst diese betriebliche Teilfunktion die Kapitalbeschaffung in Form von kurz- und
langfristigem Fremdkapital, die Aufnahme von Eigenkapital, die Anlage frei verfügbarer
Mittel auf den Geldmärkten und Kapitalmärkten sowie die Schaffung und Pflege
entsprechender Beziehungen zu Banken, Anteilseignern und sonstigen Investoren. Weitere
Aufgabenbereiche sind die Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken bei
internationaler Geschäftstätigkeit, allgemeine Versicherungsangelegenheiten, die
Überwachung des Forderungseingangs und häufig auch betriebliche Steuerangelegenheiten.
Die Abgrenzung zum Controlling ist zu beachten.
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