Titelschutz wird dadurch erworben, daß man
den Titel in Gebrauch nimmt. Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz. Der Erwerb ist
gesetzlich nicht geregelt. Neben der Titelschutzanzeige in einem dafür geeigneten
Publikationsorgan muss das Werk innerhalb angemessener Frist (sechs Monate)
veröffentlicht werden. Geschützt sind Titel jeglicher Form als Name oder Bezeichnung
für Druck-, Ton-, Film- und Bühnenwerke. Der Titelschutz endet, wenn der Berechtigte den
Titel endgültig aufgibt.
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