ist eine gemäß § 31a BImSchG
(Immissionsschutz, öffentlich-rechtlich) gebildete Expertenkommission zur Beratung der
Bundesregierung und der zuständigen Minister. Er schlägt dem Stand der
Sicherheitstechnik entsprechende technische Regeln vor. Ihm gehören neben Vertretern der
beteiligten Bundesbehörden Wissenschaftler, Vertreter von Betreibern der Anlagen und der
Berufsgenossenschaften an. Zu Unterausschüssen können weitere Fachleute hinzugezogen
werden.
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