TA sind zentral erlassene
Verwaltungsvorschriften zu technischen Voraussetzungen des Gesetzesvollzugs. Man misst
ihnen den Charakter genereller, antipizierter Gutachten zu, die im Gerichtsverfahren nur
beschränkt überprüfbar sind (vgl. etwa BVerwG DVBl. 1988, 539). Wichtige TA sind die TA
Luft, die TA Lärm und die TA Abfall. Nach der Rechtsprechung des EuGH erfüllen TA nicht
die Voraussetzungen an eine normative Umsetzung von Richtlinien der EG.
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