Bezeichnung für das
Gezeichnete Kapital (= Nominalkapital) einer GmbH, welches das haftende Kapital der
Gesellschaft darstellt. Es muss gem. § 5 GmbHG mindestens 25 000,- EUR betragen und vor
der Anmeldung zum Handelsregister mindestens in Höhe von 12 500,- EUR (vgl. näher § 7
GmbHG) eingezahlt sein. Die sog. Stammeinlage eines Gesellschafters muss sich auf
mindestens 100,- EUR belaufen.
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