Neben der ordentlichen
Bilanz wie der Jahresbilanz, deren regelmäßige Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist,
existieren noch zahlreiche andere Bilanzformen, sogenannte Sonderbilanzen. Diese
außerordentlichen Bilanzen werden unregelmäßig oder einmalig zu besonderen rechtlichen
oder wirtschaftlichen Anlässen erstellt. Zu diesen Anlässen zählen u.a.
Kapitalerhöhung, Liquidation oder Fusion. Je nach Rechtsform des Betriebs unterliegen
Sonderbilanzen ebenso wie ordentliche Bilanzen speziellen Rechtsvorschriften.
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