Sonderabschreibungen
können in gesetzlich zugelassenen Fällen neben der normalen AfA (Absetzung für
Abnutzung) als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie wurden ursprünglich nach dem
2. Weltkrieg eingeführt, um die Selbstfinanzierungskraft der Unternehmen in der
Wiederaufbauphase zu fördern. Die Ausnutzung der Sonderabschreibungsformen führt zu
Gewinnverlagerungen und Steuerverschiebungen und ist somit eine Liquiditätshilfe. Der
langfristige Vorteil liegt allerdings allein in einer zinslosen Steuerstundung.
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