Schwarzarbeit

Schwarzarbeit führen
diejenigen Personen aus, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang durch die
Ausführung von Diensten oder Werkleistungen erzielen, obwohl sie Sozialleistungen
bekommen und die Arbeit nicht der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt haben, ein Handwerk
ausüben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, oder ohne Reisegewerbekarte bzw.
Anmeldung eines stehenden Gewerbes selbständig ein Gewerbe betreiben. Außerdem wird zur
Schwarzarbeit allgemein das Arbeiten ohne Abführen von Steuern oder
Versicherungsleistungen gezählt. Bei Aufdeckung von Schwarzarbeit drohen Bußgelder und
möglicherweise ein Strafverfahren.

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