Salvatorische Klausel

ist ein der
Rechtsgeschichte entlehnter Begriff; er besagt, daß gewisse Rechtssätze eines
Gesetzeswerks nur gelten, sofern nicht andere Normen bestehen, die vor ihnen den Vorrang
haben. So galt z.B. die als Reichsstrafgesetz erlassene Constitutio Criminalis Carolina
nur, soweit nicht Landesstrafrecht bestand; ferner war das römische Recht im Rahmen der
Rezeption nur anzuwenden, soweit nicht deutsches Recht bestand und nachgewiesen wurde. Der
Begriff deckt sich also insoweit mit dem der Subsidiarität. I.w.S. wird er für eine
Bestimmung – insbes. vertraglicher Art – verwendet, die einen Beteiligten in einem
bestimmten Fall vor Rechtsnachteilen schützen soll (so z.B. Freizeichnung von Haftung,
falls der Schuldner seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann).

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