Eine Sachgründung ist die
Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage
ganz oder zum Teil in anderen Werten als in Geld einbringen. Im einzelnen kann die Einlage
aus Sachwerten, wie z.B. beweglichen Sachen und Grundstücken, sowie aus Rechten, wie z.B.
Forderungen und Patenten, bestehen.
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