Durch die
Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die
periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, daß Aufwendungen und
Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten
geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Umgekehrt fallen
unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im
alten eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss.
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