Die
Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (so genannte Hermes-Deckungen) umfassen insbesondere
Risikodeckungen für Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure. Schutz gewährt der Bund
sowohl mit Ausfuhr-/Forderungsdeckungen als auch mit Fabrikationsrisikodeckungen. Darüber
hinaus gewährt der Bund den deutschen Banken Finanzkreditdeckungen bei Bestellerkrediten
und bei Bank-zu-Bank-Krediten. Daneben stellt der Bund Sonderdeckungsformen zur
Verfügung. Im Gegensatz zu den privatwirtschaftlichen Kreditversicherungsgesellschaften
übernimmt der Bund auch die Deckung von politischen Risiken.
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