Über die Voraussetzungen
für die Ausübung einer Berufstätigkeit als ph.-t.A. (Vollendung des 18. Lebensjahres,
Zuverlässigkeit, körperliche und geistige Eignung, 2jähriger Lehrgang, praktische
Ausbildung in Apotheken, Bestehen einer staatl. Prüfung und Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde) sowie die erlaubten Tätigkeiten vgl. Ges. vom 18. 3. 1968 (BGBl. I
228) sowie Ausbildungsordnung vom 17. 12. 1993 (BGBl. I 14).
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