Möglichkeiten des Abbaus
von Personal, z. B. durch Entlassungen, Verkürzungen der Arbeitszeit, Nutzung der
natürlichen Fluktuation, Umsetzungen oder Outplacement. Neuerdings wird insbesondere
Outplacement als für Arbeitgeber und -nehmer vorteilhafte Alternative der
Personalfreisetzung in Betrieben angewandt. Entstehen einem Mitarbeiter Nachteile nach §
111 BetrVG, so sind Maßnahmen i.S. eines Sozialplanes zu treffen.
Gründe der Personalfreisetzung können ein zu hoher Personalbestand (quantitativ) im
Gegensatz zum Personalbedarf oder mangelnde Eignungsprofile, d. h. Qualifikation der
Mitarbeiter sein.
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